Sitzung: 27.02.2024 JHA/01/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Sachverhalt:
Das Kreisjugendamt hat den beigefügten
E N T W U R F
für den
Verwaltungshaushalt: Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –
Abschnitt Jugendhilfe
erstellt und unterbreitet ihn hiermit dem Jugendhilfeausschuss mit der Bitte um Entscheidung, in welcher Höhe bei den einzelnen Positionen Ausgaben und Einnahmen zu veranschlagen sind.
Für diese Beträge sollte dann beim Kreistag die Einplanung in den Kreishaushalt 2024 beantragt werden. Zweckmäßig wäre es, die Verwaltung wieder zu ermächtigen, die Mittel des Jugendhilfehaushaltes nach Genehmigung durch den Kreistag bei Eintritt des Bedarfs auszahlen zu dürfen.
Diskussion:
Frau
Konrad berichtet, dass ein kontinuierlicher Anstieg der Nettoausgaben zu
verzeichnen ist. Seit dem Jahr 2021 sind überplanmäßige Ausgaben angefallen.
Auch im Jahr 2024 wird der Ansatz weiter ansteigen. Es sind Netto-Mehrausgaben
i. H. v. 1.639.470 € zu erwarten, was einer Steigerung von 22,68 % entspricht.
Besonders
wirken sich die landkreiseigenen UMA-Einrichtungen im Haushalt aus. Dafür wird
mit Ausgaben von mehr als 1 Million Euro gerechnet, die hauptsächlich für die
pädagogische Betreuung der Jugendlichen anfallen. Eine Kostenerstattung über
den Bezirk, jedoch möglicherweise erst im nächsten Haushaltsjahr, wird
erwartet.
Die zu
erwartenden Mehrausgaben sind vor allem auf die Bereiche der
Erziehungsbeistandschaften, Schulbegleitungen, teilstationären
Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige zurückzuführen. Begründet
werden diese mit steigenden Fallzahlen und Personalkosten.
Im
Bereich der stationären Hilfen werden Mindereinnahmen erwartet, da aufgrund
einer Änderung der Freibeträge weniger Eltern zu einem Kostenbeitrag
herbeigezogen werden.
Im
Jugendhilfehaushalt 2024 werden erstmalig die Vorhaltefinanzierung eines
Inobhutnahmeplatzes, die Vergütung der Bereitschaftspflegeeltern sowie die
Kosten des Jugendmedienzentrum T1 angesetzt.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beantragt beim Kreistag, die Beträge in den beiliegenden Aufstellungen (Spalte Haushaltsansatz 2024, ggf. die Änderungen) im Kreishaushalt für das Haushaltsjahr 2024 einzuplanen (vgl. § 71 Abs. 4 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – SGB VIII).
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Kreistag die genehmigten Haushaltsmittel bei Eintritt des Bedarfes auszuzahlen.