Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Das Kreisjugendamt hat den beigefügten

 

 

E N T W U R F

 

für den

Verwaltungshaushalt: Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –

Abschnitt Jugendhilfe

 

erstellt und unterbreitet ihn hiermit dem Jugendhilfeausschuss mit der Bitte um Entscheidung, in welcher Höhe bei den einzelnen Positionen Ausgaben und Einnahmen zu veranschlagen sind.

 

Für diese Beträge sollte dann beim Kreistag die Einplanung in den Kreishaushalt 2024 beantragt werden. Zweckmäßig wäre es, die Verwaltung wieder zu ermächtigen, die Mittel des Jugendhilfehaushaltes nach Genehmigung durch den Kreistag bei Eintritt des Bedarfs auszahlen zu dürfen.

 

Diskussion:

 

Frau Konrad berichtet, dass ein kontinuierlicher Anstieg der Nettoausgaben zu verzeichnen ist. Seit dem Jahr 2021 sind überplanmäßige Ausgaben angefallen. Auch im Jahr 2024 wird der Ansatz weiter ansteigen. Es sind Netto-Mehrausgaben i. H. v. 1.639.470 € zu erwarten, was einer Steigerung von 22,68 % entspricht.

 

Besonders wirken sich die landkreiseigenen UMA-Einrichtungen im Haushalt aus. Dafür wird mit Ausgaben von mehr als 1 Million Euro gerechnet, die hauptsächlich für die pädagogische Betreuung der Jugendlichen anfallen. Eine Kostenerstattung über den Bezirk, jedoch möglicherweise erst im nächsten Haushaltsjahr, wird erwartet.

 

Die zu erwartenden Mehrausgaben sind vor allem auf die Bereiche der Erziehungsbeistandschaften, Schulbegleitungen, teilstationären Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige zurückzuführen. Begründet werden diese mit steigenden Fallzahlen und Personalkosten.

Im Bereich der stationären Hilfen werden Mindereinnahmen erwartet, da aufgrund einer Änderung der Freibeträge weniger Eltern zu einem Kostenbeitrag herbeigezogen werden.

Im Jugendhilfehaushalt 2024 werden erstmalig die Vorhaltefinanzierung eines Inobhutnahmeplatzes, die Vergütung der Bereitschaftspflegeeltern sowie die Kosten des Jugendmedienzentrum T1 angesetzt.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beantragt beim Kreistag, die Beträge in den beiliegenden Aufstellungen (Spalte Haushaltsansatz 2024, ggf. die Änderungen) im Kreishaushalt für das Haushaltsjahr 2024 einzuplanen (vgl. § 71 Abs. 4 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – SGB VIII).

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Kreistag die genehmigten Haushaltsmittel bei Eintritt des Bedarfes auszuzahlen.